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Was ist die kanarische Sonderzone ZEC (= Zona Especial Canaria)?

Wer kann sich in der Sonderzone ansiedeln?

 

Alle Unternehmen, die beabsichtigen, eine der Industrie- oder Handelsaktivitäten bzw. Dienstleistungen auszuüben, die im Anhang des Königlichen Dekrets 2/2000 in einer besondern Liste der erlaubten Geschäftsaktivitäten aufgeführt sind.

Wo können Sich die ZEC-Unternehmen niederlassen?

Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter Beachtung bestimmter Besonderheiten:

    • Dienstleistungsunternehmen können sich an jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen.

    • Unternehmen, zu deren Aktivitäten die Herstellung, Verarbeitung, Veredelung und der Vertrieb von Waren zählen, müssen sich in speziell hierfür vorgesehenen Gebieten ansiedeln.

Welche Anforderungen werden an die ZEC-Unternehmen gestellt?

  • Es muss sich bei dem Unternehmen um eine Neugründung mit Sitz und Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung im geografischen Geltungsbereich der ZEC handeln.

  • Zumindest eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muss ihren Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben.

  • Die Unternehmen müssen in den ersten zwei Jahren nach der Einschreibung ins Offizielle Register der ZEC eine Investition in Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro (16.638.600 Ptas) vornehmen.

  • Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Einschreibung ins Offizielle Register der ZEC müssen die Unternehmen mindestens fünf Arbeitsplätze im geografischen Geltungsbereich der kanarischen Sonderzonen schaffen. Diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl ist dann während der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmung beizubehalten.

  • Es müssen innerhalb der kanarischen Sonderzone zugelassene Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden (Anhang zum Königlichen Dekret 2/2000).

STEUERBESONDERHEITEN

Körperschaftssteuer

In der ZEC gilt ein ermäßigter Steuersatz, und zwar zwischen 1 und 5%, abhängig von:

- der Schaffung von Arbeitsplätzen (netto),

- dem Zeitpunkt der Einschreibung in das Register

- der Art der ausgeübten Tätigkeit (ob sie selten oder häufig vorkommt)

- ob es sich um eine neue oder bereits existierende Aktivität handelt.

Der reguläre Steuersatz in Spanien liegt bei 35 % und bei 30 % für kleine und mittlere Unternehmen.

Besteuerungsskala

Der auf ein ZEC-Unternehmen anzuwendende Steuersatz unterteilt sich innerhalb der Geltungsdauer der Kanarischen Sonderzone in drei Abschnitte, deren Aufteilung nach Kalenderjahren vorgenommen wird und vom Zeitpunkt der Genehmigung des Unternehmens abhängt.

Diese Steuersätze werden auf den Teil der Steuerbemessungsgrundlage angewendet, der aus realen Geschäftsaktivitäten herrührt, die sie tatsächlich innerhalb des geografischen Geltungsbereiches der ZEC ausgeübt haben.

STEUER FÜR NICHT-ANSÄSSIGE, DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN UND DIE EU-RICHTLINIE ZU MUTTER-TOCHTERGESELLSCHAFTEN

Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet, und folglich:

- gelten für die ZEC-Unternehmen die von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung

- die EU-Richtlinie zu Mutter-Tochtergesellschaften ist ebenfalls auf die ZEC-Unternehmen anwendbar, so dass die ausgeschütteten Gewinne eines Filialunternehmens, das zur kanarischen Sonderzone gehört, an die Muttergesellschaft mit Sitz in einem anderen Land der Gemeinschaft steuerfrei ist.

- Zinsen und andere Einkünfte aus der Kapitalüberlassung an Dritte, die Nicht-Ansässige in Spanien ohne eine permanente Niederlassung erzielen und sofern diese Zahlungen von einem Unternehmen der ZEC für die Überlassung fremder Mittel zur Finanzierung der innerhalb der ZEC vorgenommenen Aktivitäten geleistet wurden, werden nicht versteuert.

Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtshandlungen

Die Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen von der Steuer befreit:

- Beim Erwerb von Gütern und Rechten, die dem Betriebszweck im geografischen Geltungsbereich der ZEC dienen.

- Bei allen Gesellschaftsvorgängen außer bei Auflösung des Unternehmens.

- Bei beurkundeten Rechtsakten im Zusammenhang mit Aktivitäten des ZEC-Unternehmens innerhalb des geografischen Geltungsbereiches der ZEC.

DIE KANARISCHE MEHRWERTSTEUER (IGIC)

Die Kanarische Mehrwertsteuer (Impuesto General Indirecto Canario, kurz IGIC) ist eine indirekte Steuer, die der Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit der IGIC ist ihr reduzierter Satz von 5%. Die ZEC-Unternehmen sind bei Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen untereinander und bei der Einfuhr von Gütern von dieser Steuer befreit.

Für weitere Informationen PDF herunterladen

http://www.zec.org