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Häufig gestellte Fragen

Die Kanarischen Inseln haben stets (nachvollziehbar seit dem 15. Jahrhundert) von einem besonderen Wirtschats- und Steuer-system profitiert, durch das die Nachteile der Insellage ausgeglichen werden sollten. Diese historischen Rechte äußerten sich immer in Form eines Freihandelssystems im Rahmen eines manchmal mehr und manchmal weniger  ausgeprägten Protektionismus. Mitte des 19. Jahrhunderts war es dann das Freihafensystem, das sich bis zum spanischen Bürgerkrieg hielt. In den darauf folgenden Jahren entwickelte sich dieses System durch die Einführung von interventionistischen Elementen, und letztlich wurde daraus  das Steuer- und Wirtschaftsgesetz der Kanarischen Inseln (Régimen Económico y Fiscal de Canarias, kurz REF). Dieses Gesetz enthielt ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Inseln. 

Um eine Verträglichkeit dieser steuerlichen Besonderheit der Kanaren mit der Gemeinschaftsnorm in Bezug auf den Wettbewerb und den Binnenmarkt zu gewährleisten, aber auch in Anbetracht des Weltwirtschaftswandels in den letzten zwanzig Jahren, hat sich das kanarische Steuersystem den neuen Anforderungen anpassen müssen. So wurde 1994 die Abänderung des Kanarischen Wirtschafts- und Steuergesetzes verabschiedet, die die Steuermaßnahmen mit direkter Auswirkung auf das REF enthält, wie zum Beispiel die Regelung der kanarischen Sonderzone ZEC (ein

Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des kanarischen Archipels). Um jedoch jegliche Zweifel auszuräumen wurde im Jahre 1997 ein Beschluss der europäischen Union verfasst, in dem es heisst,  dass die im REF enthaltenen Steueranreize „Hilfen sind, die laut Vertrag der Europäischen Union und Abkommen der EWG mit dem gemeinsamen Markt verträglich sind“. Damit wurde sichergestellt, dass es sich bei den Kanarischen Inseln, entgegen der allgemeinen Meinung, um keine Steueroase handelt.  

Der Beschluss betrachtet die Steueranreize des REF als indirekte Investitionshilfen und Hilfen zur Unternehmensbewirtschaftung auf den Kanarischen Inseln, die immer dann gerechtfertigt sind, sofern sie sich den Gemeinschaftsnormen unterordnen und die im Beschluss festgelegten Bedingungen erfüllen. 

Die Anerkennung der Kanarischen Inseln als Region in extremer Randlage und die Notwendigkeit der Kompensation von Mehraufwendungen, die sich aus der Insellage und der Abgelegenheit ergeben, wurden nach und nach im Beitrittsvertrag Spaniens in die Europäische Gemeinschaft aufgenommen (Protokoll II), und zwar im POSEICAN-Programm. Damit ist die Stabilität der steuerlichen Besonderheit der Kanarischen Inseln gewährleistet. Die Sonderbestimmungen wurden durch Beitritt Spaniens zur EU einem Modernisierungsprozess unterzogen, dessen Ergebnis die neuen Grundlagen des Kanarischen Wirtschafts- und Steuersystems (Régimen Económico y Fiscal de Canaria). Mittels der letzten Modernisierung 

    Die wichtigsten Steueranreize des besonderen Wirtschafts- und Steuersystem sind die Folgenden: 

    • Die Kanarische Sonderzone (Zona Especial Canaria, kurz ZEC), das wohl bedeutenste Steuerinstrument der Inseln, mit einem Körperschaftssteuersatz zwischen 1% bis 5 %.
    • Rücklagen für Investitionen auf dem Territorium der Kanarischen Inseln (Reserva para inversiones en Canarias, kurz RIC) bei der die Berechnungsgrundlage der Körperschaftssteuer bei Unternehmen und Selbständigen bis zu 90 % gesenkt werden kann.
    • Investitionsabzüge auf den Kananren, zusätzliche Steuernachlässe für Investitionen auf den Inseln.
    • Vergünstigungen bei der Herstellung von materiellen Gütern auf den Inseln, Steueranreiz durch den die Körperschaftssteuer noch weiter abgesenkt werden kann, wenn eine Produktion auf den Kanaren stattfindet.
    • Steuerliche Vorteile der indirekten Besteuerung (IGIC), statt einer Mehrwertsteuer gibt es auf den Kanaren eine indirekte Besteuerung des Endverbrauchers mit reduzierten Sätzen (gewisse Dienstleistungen sind befreit, wie z.B. das Telefonieren, ansonsten zwischen 5% bis 7%).
    • Die Freihandelszone (Zona Franca), Steuervorteile für den In- und Export, sowie dem aktiven Veredelungsverkehr (Zoll- und Steuerfreiheit).
    • Das spezielle, kanarische Schiffsregister, Steuervorteile für Handelsschiffe und Schifffahrtsunternehmen.

 
Dank der günstigen Steuerbedingungen entwickeln sich die Inseln immer mehr als Investitionsziel deutscher, österreichischer und schweizer Unternehmer, da die erwirtschaften Gewinnen aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen und der Mutter-Tochterrichtline der EU im europäischen Ausland als steuerfrei gelten (jedoch beinflussen sie die Einkommens- und Kapitalertragssteuer). Viele Unternehmer verlagern daher ihren Firmenhauptsitz bzw. Unternehmensteile auf die Inseln (Outsourcing) und transferieren einen Teil der Gewinne, die sie in Deutschland erwirtschaften mittels Verrechnungspreise auf die Kanaren. Die Einsparungen sind dabei beträchtlich;  im Vergleich, in Deutschland beträgt die Körperschaftssteuer 24% und auf den Kanaren lediglich 1% bis 5%. Sobald die Gewinne auf den Kanaren versteuert wurden, können sie wieder nach ins europäische Ausland (z.B. Deutschland) transferiert werden und gelten dort als steuerfrei. Die meisten ausländischen Unternehmen, die ihren Sitz verlegen kommen vornehmlich aus den Sektoren der IT, Kommunikation, Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen im allgemeinen.

Wer kann sich in der Sonderzone ansiedeln?

 

Alle Unternehmen, die beabsichtigen, eine der Industrie- oder Handelsaktivitäten bzw. Dienstleistungen auszuüben, die im Anhang des Königlichen Dekrets 2/2000 in einer besondern Liste der erlaubten Geschäftsaktivitäten aufgeführt sind.

Wo können Sich die ZEC-Unternehmen niederlassen?

Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter Beachtung bestimmter Besonderheiten:

    • Dienstleistungsunternehmen können sich an jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen.

    • Unternehmen, zu deren Aktivitäten die Herstellung, Verarbeitung, Veredelung und der Vertrieb von Waren zählen, müssen sich in speziell hierfür vorgesehenen Gebieten ansiedeln.

Welche Anforderungen werden an die ZEC-Unternehmen gestellt?

  • Es muss sich bei dem Unternehmen um eine Neugründung mit Sitz und Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung im geografischen Geltungsbereich der ZEC handeln.

  • Zumindest eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muss ihren Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben.

  • Die Unternehmen müssen in den ersten zwei Jahren nach der Einschreibung ins Offizielle Register der ZEC eine Investition in Anlagevermögen von mindestens 100.000 Euro (16.638.600 Ptas) vornehmen.

  • Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der Einschreibung ins Offizielle Register der ZEC müssen die Unternehmen mindestens fünf Arbeitsplätze im geografischen Geltungsbereich der kanarischen Sonderzonen schaffen. Diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl ist dann während der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmung beizubehalten.

  • Es müssen innerhalb der kanarischen Sonderzone zugelassene Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden (Anhang zum Königlichen Dekret 2/2000).

STEUERBESONDERHEITEN

Körperschaftssteuer

In der ZEC gilt ein ermäßigter Steuersatz, und zwar zwischen 1 und 5%, abhängig von:

- der Schaffung von Arbeitsplätzen (netto),

- dem Zeitpunkt der Einschreibung in das Register

- der Art der ausgeübten Tätigkeit (ob sie selten oder häufig vorkommt)

- ob es sich um eine neue oder bereits existierende Aktivität handelt.

Der reguläre Steuersatz in Spanien liegt bei 35 % und bei 30 % für kleine und mittlere Unternehmen.

Besteuerungsskala

Der auf ein ZEC-Unternehmen anzuwendende Steuersatz unterteilt sich innerhalb der Geltungsdauer der Kanarischen Sonderzone in drei Abschnitte, deren Aufteilung nach Kalenderjahren vorgenommen wird und vom Zeitpunkt der Genehmigung des Unternehmens abhängt.

Diese Steuersätze werden auf den Teil der Steuerbemessungsgrundlage angewendet, der aus realen Geschäftsaktivitäten herrührt, die sie tatsächlich innerhalb des geografischen Geltungsbereiches der ZEC ausgeübt haben.

STEUER FÜR NICHT-ANSÄSSIGE, DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN UND DIE EU-RICHTLINIE ZU MUTTER-TOCHTERGESELLSCHAFTEN

Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet, und folglich:

- gelten für die ZEC-Unternehmen die von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung

- die EU-Richtlinie zu Mutter-Tochtergesellschaften ist ebenfalls auf die ZEC-Unternehmen anwendbar, so dass die ausgeschütteten Gewinne eines Filialunternehmens, das zur kanarischen Sonderzone gehört, an die Muttergesellschaft mit Sitz in einem anderen Land der Gemeinschaft steuerfrei ist.

- Zinsen und andere Einkünfte aus der Kapitalüberlassung an Dritte, die Nicht-Ansässige in Spanien ohne eine permanente Niederlassung erzielen und sofern diese Zahlungen von einem Unternehmen der ZEC für die Überlassung fremder Mittel zur Finanzierung der innerhalb der ZEC vorgenommenen Aktivitäten geleistet wurden, werden nicht versteuert.

Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtshandlungen

Die Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen von der Steuer befreit:

- Beim Erwerb von Gütern und Rechten, die dem Betriebszweck im geografischen Geltungsbereich der ZEC dienen.

- Bei allen Gesellschaftsvorgängen außer bei Auflösung des Unternehmens.

- Bei beurkundeten Rechtsakten im Zusammenhang mit Aktivitäten des ZEC-Unternehmens innerhalb des geografischen Geltungsbereiches der ZEC.

DIE KANARISCHE MEHRWERTSTEUER (IGIC)

Die Kanarische Mehrwertsteuer (Impuesto General Indirecto Canario, kurz IGIC) ist eine indirekte Steuer, die der Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit der IGIC ist ihr reduzierter Satz von 5%. Die ZEC-Unternehmen sind bei Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen untereinander und bei der Einfuhr von Gütern von dieser Steuer befreit.

Für weitere Informationen PDF herunterladen

http://www.zec.org