Die Kanarischen Inseln haben stets (nachvollziehbar seit dem 15. Jahrhundert) von einem besonderen Wirtschats- und Steuer-system profitiert, durch das die Nachteile der Insellage ausgeglichen werden sollten. Diese historischen Rechte äußerten sich immer in Form eines Freihandelssystems im Rahmen eines manchmal mehr und manchmal weniger ausgeprägten Protektionismus. Mitte des 19. Jahrhunderts war es dann das Freihafensystem, das sich bis zum spanischen Bürgerkrieg hielt. In den darauf folgenden Jahren entwickelte sich dieses System durch die Einführung von interventionistischen Elementen, und letztlich wurde daraus das Steuer- und Wirtschaftsgesetz der Kanarischen Inseln (Régimen Económico y Fiscal de Canarias, kurz REF). Dieses Gesetz enthielt ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Inseln.
Um eine Verträglichkeit dieser steuerlichen Besonderheit der Kanaren mit der Gemeinschaftsnorm in Bezug auf den Wettbewerb und den Binnenmarkt zu gewährleisten, aber auch in Anbetracht des Weltwirtschaftswandels in den letzten zwanzig Jahren, hat sich das kanarische Steuersystem den neuen Anforderungen anpassen müssen. So wurde 1994 die Abänderung des Kanarischen Wirtschafts- und Steuergesetzes verabschiedet, die die Steuermaßnahmen mit direkter Auswirkung auf das REF enthält, wie zum Beispiel die Regelung der kanarischen Sonderzone ZEC (ein
Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des kanarischen Archipels). Um jedoch jegliche Zweifel auszuräumen wurde im Jahre 1997 ein Beschluss der europäischen Union verfasst, in dem es heisst, dass die im REF enthaltenen Steueranreize „Hilfen sind, die laut Vertrag der Europäischen Union und Abkommen der EWG mit dem gemeinsamen Markt verträglich sind“. Damit wurde sichergestellt, dass es sich bei den Kanarischen Inseln, entgegen der allgemeinen Meinung, um keine Steueroase handelt.
Der Beschluss betrachtet die Steueranreize des REF als indirekte Investitionshilfen und Hilfen zur Unternehmensbewirtschaftung auf den Kanarischen Inseln, die immer dann gerechtfertigt sind, sofern sie sich den Gemeinschaftsnormen unterordnen und die im Beschluss festgelegten Bedingungen erfüllen.
Die Anerkennung der Kanarischen Inseln als Region in extremer Randlage und die Notwendigkeit der Kompensation von Mehraufwendungen, die sich aus der Insellage und der Abgelegenheit ergeben, wurden nach und nach im Beitrittsvertrag Spaniens in die Europäische Gemeinschaft aufgenommen (Protokoll II), und zwar im POSEICAN-Programm. Damit ist die Stabilität der steuerlichen Besonderheit der Kanarischen Inseln gewährleistet. Die Sonderbestimmungen wurden durch Beitritt Spaniens zur EU einem Modernisierungsprozess unterzogen, dessen Ergebnis die neuen Grundlagen des Kanarischen Wirtschafts- und Steuersystems (Régimen Económico y Fiscal de Canaria). Mittels der letzten Modernisierung
Die wichtigsten Steueranreize des besonderen Wirtschafts- und Steuersystem sind die Folgenden:
- Die Kanarische Sonderzone (Zona Especial Canaria, kurz ZEC), das wohl bedeutenste Steuerinstrument der Inseln, mit einem Körperschaftssteuersatz zwischen 1% bis 5 %.
- Rücklagen für Investitionen auf dem Territorium der Kanarischen Inseln (Reserva para inversiones en Canarias, kurz RIC) bei der die Berechnungsgrundlage der Körperschaftssteuer bei Unternehmen und Selbständigen bis zu 90 % gesenkt werden kann.
- Investitionsabzüge auf den Kananren, zusätzliche Steuernachlässe für Investitionen auf den Inseln.
- Vergünstigungen bei der Herstellung von materiellen Gütern auf den Inseln, Steueranreiz durch den die Körperschaftssteuer noch weiter abgesenkt werden kann, wenn eine Produktion auf den Kanaren stattfindet.
- Steuerliche Vorteile der indirekten Besteuerung (IGIC), statt einer Mehrwertsteuer gibt es auf den Kanaren eine indirekte Besteuerung des Endverbrauchers mit reduzierten Sätzen (gewisse Dienstleistungen sind befreit, wie z.B. das Telefonieren, ansonsten zwischen 5% bis 7%).
- Die Freihandelszone (Zona Franca), Steuervorteile für den In- und Export, sowie dem aktiven Veredelungsverkehr (Zoll- und Steuerfreiheit).
- Das spezielle, kanarische Schiffsregister, Steuervorteile für Handelsschiffe und Schifffahrtsunternehmen.
Dank der günstigen Steuerbedingungen entwickeln sich die Inseln immer mehr als Investitionsziel deutscher, österreichischer und schweizer Unternehmer, da die erwirtschaften Gewinnen aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen und der Mutter-Tochterrichtline der EU im europäischen Ausland als steuerfrei gelten (jedoch beinflussen sie die Einkommens- und Kapitalertragssteuer). Viele Unternehmer verlagern daher ihren Firmenhauptsitz bzw. Unternehmensteile auf die Inseln (Outsourcing) und transferieren einen Teil der Gewinne, die sie in Deutschland erwirtschaften mittels Verrechnungspreise auf die Kanaren. Die Einsparungen sind dabei beträchtlich; im Vergleich, in Deutschland beträgt die Körperschaftssteuer 24% und auf den Kanaren lediglich 1% bis 5%. Sobald die Gewinne auf den Kanaren versteuert wurden, können sie wieder nach ins europäische Ausland (z.B. Deutschland) transferiert werden und gelten dort als steuerfrei. Die meisten ausländischen Unternehmen, die ihren Sitz verlegen kommen vornehmlich aus den Sektoren der IT, Kommunikation, Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen im allgemeinen.


Eine Fernsehproduktion sucht im Auftrag von VOX Auswanderer nach Gran Canaria.